Du musst einen Angelschein haben, um angeln zu dürfen. Diesen musst du immer beim Angeln dabeihaben. Bei der Fischereiaufsicht muss der Angelschein dem Kontrollanten vorgezeigt werden. Wenn du keinen gültigen Angelschein hast, wirst du wegen illegalem Angeln bei der Polizei angezeigt.
Wirst du beim Angeln mit verbotenen oder zu vielen Geräten erwischt oder verstößt gegen eine der Regeln des Fischereigebiets, wirst du gemeldet und musst eine Kontrollgebühr von 500 SEK zahlen.
Du bist willkommen, vom Ufer oder vom Boot aus mit Handgeräten wie Angelrute, Eisangel, Spinn-, Wurf- und Fliegenrute zu angeln. Angeldon (schwedisches Eisangelgerät mit Knallkorken als Bissanzeiger, max. 10 Stück) müssen mit Namen gekennzeichnet sein. Auch Schleppangeln und Schleppfischen mit Downrigger bzw. Paravane sind erlaubt. Maximal 4 Angelruten dürfen gleichzeitig beim Angeln vom Boot aus verwendet werden, jeweils mit nur einem Köder pro Rute.
Jugendliche bis einschließlich 16 Jahren dürfen mit Handgeräten kostenlos angeln.
Für Inhaber eines Angelscheins gilt ebenfalls eine Fangbegrenzung: maximal 3 Fische pro Person und Tag der Arten Hecht, Zander und Forelle.
Spezies | Minimum Größe | Maximum Größe |
Hecht | 40 cm | 80 cm |
Zander | 45 cm | 70 cm |
Forelle | 40 cm | 70 cm |
Aal | 70 cm | – |